„Es lagen geeignete Bewerbungen vor, aber aufgrund ungünstiger logistischer Rahmenbedingungen kam das Ausbildungsverhältnis nicht zustande (z. B. Mangel an bezahlbarem Wohnraum, weite Wege).“ Diese Antwortmöglichkeit stand im Fragebogen der DIHK vorher nie zur Wahl. Im Mai 2026 stand sie erstmals darin, und 7 % der Betriebe mit Besetzungsschwierigkeiten haben sie angekreuzt. Wichtiger als die Zahl ist der Satz daneben. Die DIHK schreibt: „In vielen Fällen erfahren die Betriebe jedoch nichts von den Mobilitätshindernissen, weil Bewerberinnen und Bewerber aus anderen Regionen sich gar nicht erst bei ihnen bewerben.“ Das verschiebt den Ausfall in eine andere Zeile des Fragebogens: „keine geeigneten Bewerbungen“, mit 65 % die häufigste Angabe unter den Nichtbesetzungsgründen (DIHK-Ausbildungsumfrage 2026, n = 14.058, Feldzeit Mai 2026).
Knapp jeder zweite Ausbildungsbetrieb konnte 2025 nicht alle Plätze besetzen: 49 %, gegenüber 31 % im Jahr 2015 (DIHK, 2026). Ein Teil dieser Quote ist keine Nachwuchslücke, sondern eine Anreiselücke, die als Nachwuchslücke gebucht wird. Wie groß dieser Teil ist, steht in keiner Statistik, weil ihn niemand erhebt. Bis zur Bewerbungssaison für das Ausbildungsjahr 2027/28 verschieben sich beide Größen, die über diese Rechnung entscheiden: der Preis des Tickets und das Verhältnis von Bewerbern zu Stellen auf dem Land.
Was Auszubildende vor der Vergütung abhaken
68 % der befragten Auszubildenden nennen die gute Erreichbarkeit des Ausbildungsbetriebs ein Kriterium, das bei der Wahl des Betriebs unbedingt erfüllt sein muss. Für die übertarifliche Ausbildungsvergütung sagen das 39 %. Nur ein einziges Kriterium rangiert höher als die Erreichbarkeit, nämlich das Arbeitsklima mit 77 %; die Erreichbarkeit der Berufsschule kommt separat auf 58 % (Bertelsmann Stiftung, 2026; n = 929 duale Auszubildende, Feldzeit 11. März bis 20. April 2026). Die Autorinnen und Autoren merken selbst an, dass die Frageformulierung offenlässt, was „gute“ oder „schlechte“ Erreichbarkeit bedeuten soll. Der Abstand von 29 Prozentpunkten zur Vergütung ist trotzdem schwer wegzudiskutieren.
Darüber, was Betriebe ihren Auszubildenden anbieten, gibt das IAB-Betriebspanel Auskunft: 62 % zahlen Prämien oder Sonderzahlungen, 47 % bezuschussen die ÖPNV-Mobilität, 38 % unterstützen individuelle Mobilität wie Fahrrad oder Roller, 15 % vermitteln Wohnmöglichkeiten. Erhebungsjahr ist 2023, und der Berufsbildungsbericht 2026 führt die Liste unverändert fort. Ein neuerer Stand existiert für die betriebliche Seite nicht.
Was in dieser Aufstellung fehlt, ist die Beförderung selbst. Es gibt Geld für ein Ticket und Geld für ein Fahrrad, aber keinen Posten für einen Sitzplatz. Wer einen Auszubildenden um 05:40 Uhr aus einem Ort ohne Buslinie an das Werkstor bringen müsste, findet in der Liste nichts, was dazu passt. Dass der ÖPNV an den Rändern der Schicht ausfällt, ist an sich bekannt und für Beschäftigte insgesamt in der ÖPNV-Lücke an den Schichträndern beschrieben. Für Auszubildende kommt hinzu, dass sie diese Lücke schon in der Bewerbungsphase bewerten, also lange bevor der Betrieb sie überhaupt kennenlernt.
Der nicht angetretene Ausbildungsplatz, den keine Statistik zählt
Fußnote 72 des Berufsbildungsberichts 2026 ist die ehrlichste Zeile im ganzen Dokument: „Da die Berufsbildungsstatistik nur Daten zu Verträgen bzw. Ausbildungsverhältnissen erhebt, die tatsächlich angetreten wurden, werden Vertragslösungen, die vor Antritt der Ausbildung erfolgen, nicht erfasst.“ Eine Unterschrift im März und ein leerer Platz am 1. September tauchen in keiner Bundesstatistik auf. Der Platz ist weg, der Jahrgang ist geplant, und die Zahl dazu gibt es nicht.
Zwei Kennziffern kommen der Sache nahe, und sie laufen auseinander. 10 % der Betriebe mit Besetzungsschwierigkeiten berichten, dass ein Auszubildender die Stelle gar nicht erst angetreten hat: ein Rückgang gegenüber 15 % im Jahr 2022. Gleichzeitig melden 17 %, dass Auszubildende den Vertrag innerhalb der Probezeit selbst gelöst haben, nach 10 % im Vorjahr (DIHK, 2026). Die eine Linie fällt, die andere hat in zwölf Monaten sieben Punkte zugelegt. Die Probezeit dauert je nach Vertrag einen bis vier Monate (§ 20 BBiG). Sie liegt damit in dem Zeitraum, in dem sich überhaupt erst herausstellt, ob eine Anreise fünfmal die Woche trägt.
Und hier endet, was sich belegen lässt. Das BIBB nennt als Gründe für vorzeitige Vertragslösungen betriebliche Probleme, Konflikte mit Ausbildenden, mangelhafte Ausbildungsqualität, ungünstige Arbeitsbedingungen sowie persönliche und gesundheitliche Gründe. Der Arbeitsweg steht auf dieser Liste nicht. Die Vertragslösungsquote lag 2024 bei 29,7 %, das entspricht 159.000 Verträgen, und sie ist ausdrücklich keine Abbruchquote: Etwa die Hälfte der Betroffenen schließt einen neuen Vertrag im dualen System ab. Wer aus diesen Zahlen eine Kausalkette von der fehlenden Buslinie zum Ausbildungsabbruch baut, baut sie ohne Datengrundlage. Dieser Text tut das nicht.
Ein nicht angetretener Platz ist ohnehin der teurere Fall. Er kostet den Betrieb nicht ein Ausbildungsjahr, sondern drei, weil die Fachkraft, die 2029 fertig geworden wäre, im Personalplan schlicht fehlt. Und anders als eine Vertragslösung im zweiten Lehrjahr hinterlässt er keine Spur, an der eine Ausbildungsleitung im Folgejahr etwas ändern könnte.
Warum der Zuschuss am Fahrplan endet
Der naheliegende Einwand lautet, dass Azubi-Ticket und Deutschlandticket das Problem längst lösen, und er hat Zahlen hinter sich. Fast die Hälfte der Ausbildungsbetriebe bezuschusst die ÖPNV-Mobilität bereits. Niedersachsen bietet seit dem 1. Januar 2026 ein D-Ticket Azubi für 50,40 € im Monat an, mit einem Arbeitgeberanteil von mindestens 25 % sogar für 31,50 €. Das Elektrohandwerk NRW zahlt seinen Auszubildenden seit dem 1. Februar 2026 tarifvertraglich ein DeutschlandTicket Job zu 37,80 €, vollständig aus der Kasse des Ausbildungsbetriebs. Beides ist real, beides ist neu, beides kostet den Betrieb wenig.
Und ein eigener Fahrdienst nur für Auszubildende rechnet sich tatsächlich fast nie. Der Landkreis Rhön-Grabfeld betreibt seit September 2020 ein AzubiShuttle mit Kleinbussen auf individuell angepassten Routen, montags bis freitags von 5 bis 8 Uhr und von 15 bis 18 Uhr, und nur dort, wo keine andere Verbindung existiert. Das Projekt startete mit über 170.000 € Bundesförderung aus dem Programm „LandMobil“ und läuft seit Ende der Förderung ohne Zuschuss weiter. Die jährlichen Betriebskosten liegen bei rund 180.000 €, und die Teilnehmerzahl stieg von etwa 25 zum Start auf über 30 nach der Digitalisierung 2024 (BBSR, 2026); für den laufenden Betrieb gibt der Landkreis selbst zwei Fahrzeuge, 15 Auszubildende und diese Fahrzeiten an (Landkreis Rhön-Grabfeld, Stand 2026). Bei 15 Mitfahrenden ergibt das rechnerisch 12.000 € pro Kopf und Jahr, bei 30 immer noch 6.000 €, wobei die Kostenangabe undatiert ist und die BBSR-Seite an anderer Stelle vier Fahrzeuge aufführt. Die durchschnittlichen Nettokosten einer Ausbildung liegen bei 8.086 € je Auszubildendem und Jahr (BIBB, Erhebungsjahr 2022/23). Ein Fahrdienst, der mehr kostet als die Ausbildung selbst, geht durch keine Freigaberunde.
Für einen Landkreis ist der Preis pro Kopf nicht die entscheidende Größe. Er kauft mit dem Shuttle die Ausbildungsfähigkeit seiner Region, und genau deshalb zahlt Rhön-Grabfeld ihn auch ohne Bundesförderung weiter. Ein einzelner Betrieb rechnet anders: Er plant Personal, nicht die Versorgung einer Region.
Dem Einwand steht allerdings ein Befund des IAB entgegen, der ihn eingrenzt. Betriebe in Kernregionen bezuschussen den ÖPNV häufiger als Betriebe in Randregionen, also seltener dort, wo die Wege länger sind. Als mögliche Erklärung nennen die Autoren, „dass das ÖPNV-Angebot in Randregionen für den Weg zum Ausbildungsbetrieb und zur Berufsschule häufig nicht ausreicht und Zuschüsse daran wenig ändern können“ (IAB-Kurzbericht 16/2024). Das ist ausdrücklich eine Vermutung und kein Messergebnis; die Autoren markieren es selbst so. Sie beschreibt trotzdem die Mechanik präzise. Ein Ticket ist ein Rabatt auf eine Fahrt, die stattfindet. Wo um 05:40 Uhr nichts fährt, ist der Rabatt null.
Knapp jeder fünfte Betrieb mit unbesetzten Ausbildungsplätzen misst der schlechten Erreichbarkeit von Betrieb oder Berufsschule eine hohe Bedeutung bei. In Ostdeutschland sehen fast drei von zehn Betrieben in der schlechten Erreichbarkeit der Berufsschule einen wichtigen Grund für die Nichtbesetzung, fast doppelt so viele wie in Westdeutschland (IAB, Erhebungsjahr 2023). Zum Vergleich: unattraktive Arbeitsbedingungen und ein schlechtes Image liegen in derselben Erhebung bei jeweils etwa 40 %. Die Erreichbarkeit ist also kein Randthema, aber sie ist auch nicht der Spitzenreiter der betrieblichen Wahrnehmung, und diese Diskrepanz zur Bewerbersicht ist der eigentliche Befund.
Hinzu kommt ein Umstand, den kein anderer Fahrgast im Werksverkehr mitbringt: Auszubildende haben zwei Ziele, nicht eines. Nach § 9 JArbSchG muss der Betrieb für die Berufsschule freistellen und darf vor einem vor 9 Uhr beginnenden Unterricht nicht beschäftigen. In den übrigen Fällen zählen „die Unterrichtszeit einschließlich der Pausen und der notwendigen Wegezeiten zwischen Berufsschule und Ausbildungsstätte“ auf die Arbeitszeit an; an einem Berufsschultag mit mehr als fünf Unterrichtsstunden wird die durchschnittliche tägliche Arbeitszeit angerechnet. Ein Entgeltausfall darf durch den Schulbesuch nicht eintreten. Für Jugendliche begrenzt § 14 JArbSchG die Beschäftigung zusätzlich auf die Zeit von 6 bis 20 Uhr, mit engen Ausnahmen für Mehrschichtbetriebe. Eine umständliche Verbindung zwischen Schulort und Werk ist damit doppelt teuer: einmal in der Bewerberauswahl, einmal auf der Lohnabrechnung.
Der belastbare Vorschlag war nie eine eigene Azubi-Flotte. Er ist der Randsitz: ein zusätzlicher Halt auf dem Werksbus, den der Standort für die Frühschicht ohnehin fährt, oder eine gemeinsame Zubringerroute mehrerer Betriebe im selben Gewerbegebiet. Dieselben zwei Fahrzeuge, die 60 Schichtbeschäftigte bringen, bringen acht Auszubildende zum Grenzkostenpreis eines Umwegs mit, und der Vergleich verschiebt sich damit von einem Flottenpreis zu einem Sitzpreis. Die Tarifierungs- und Steuerfragen dazu, von § 3 Nr. 32 EStG bis zu Chartertagessätzen, sind in unserem Beitrag zu Kosten und Steuerregeln für Werksbusse ausgeführt; für die Azubi-Frage zählt vor allem, dass die Kalkulationsbasis eine andere ist als bei einem eigenständigen Programm.
Was sich bis zum Ausbildungsjahr 2027/28 verschiebt
Am 25. und 26. März 2026 hat die Verkehrsministerkonferenz in Lindau bestätigt, dass der Preis des Deutschlandtickets ab 2027 anhand eines Preisindexes fortgeschrieben wird, mit der ersten Anpassung zum 1. Januar 2027. Der Kostenindex gewichtet Personal mit 55 %, Energie mit 20 % und sonstige Kosten mit 25 %; der Preis des Folgejahres wird laut Beschluss der Verkehrsministerkonferenz spätestens zum 30. September des laufenden Jahres mitgeteilt. Die letzte Anpassung ging von 58 € auf 63 €, ein Plus von 8,62 %. Welche Zahl 2027 herauskommt, steht nicht fest; das Verfahren und der Stichtag stehen fest. Und dieser Stichtag fällt in die ersten Wochen des Ausbildungsjahres 2026/27, bei vielen Verträgen also noch in die Probezeit des neuen Jahrgangs.
Ein bundesweit vergünstigtes Azubi-Deutschlandticket ist bislang eine Forderung der Kammern, kein Beschluss. DIHK-Präsident Peter Adrian und ZDH-Präsident Jörg Dittrich fordern es seit Anfang 2024 gemeinsam; Adrian warnte dabei, ein „Flickenteppich“ müsse dringend vermieden werden, Dittrich verwies darauf, dass junge Menschen in Ausbildung oft noch minderjährig und deshalb besonders auf den Nahverkehr angewiesen seien (Deutsche Handwerks Zeitung, 2024). Im Impulspapier „Fünf Impulse zur Stärkung der Beruflichen Bildung“ wiederholt die DIHK die Forderung 2026 als Zielsatz: „Bundesweit wird ein vergünstigtes Azubi-Deutschlandticket eingeführt.“ Eine Zusage der Bundesregierung mit Datum oder Rechtsinstrument gibt es dazu nicht. Studierende haben diese Frage längst geklärt: Das Deutschlandsemesterticket kostet nach den Tarifbestimmungen für das Deutschland-Ticket 60 % des regulären Fahrpreises und ab dem Wintersemester 2026/27 damit 37,80 €, sofern der Bundesrat zustimmt. Für Auszubildende gilt dieser Satz nirgendwo bundesweit, sondern nur dort, wo ein Land oder ein Tarifvertrag ihn herstellt.
Der Blick auf die vorhandenen Bundesinstrumente macht die Größenordnung deutlich. Den Mobilitätszuschuss der Bundesagentur für Arbeit, seit April 2024 verfügbar, haben 2025 etwa 200 Menschen erhalten. Zum 30. September 2025 wurden rund 476.000 neue Ausbildungsverträge geschlossen. Die Förderung von Jugendwohnheimen nach §§ 80a und 80b SGB III verzeichnet seit ihrer Wiedereinführung 2012 insgesamt 108 Anträge, und nach einem Antrag im Jahr 2024 kam keiner mehr hinzu (Berufsbildungsbericht 2026). Diese Instrumente sind nicht schlecht gemacht. Sie sind nur so klein, dass eine Personalplanung sie nicht als Variable behandeln kann.
Im ländlichen Raum kamen 2024 auf 100 gemeldete Ausbildungsplätze 73 Bewerberinnen und Bewerber, in städtischen Regionen 91. Von knapp 62.000 gemeldeten Stellen in dünn besiedelten ländlichen Regionen blieben 15,1 % unbesetzt, und das bei einem niedrigeren Anteil unversorgter Bewerber als in den Städten: 12,5 % gegenüber 19,5 % (IW Köln, KOFA Kompakt 11/2025). Auf dem Land konkurrieren Betriebe also um einen Jahrgang, der rechnerisch zu klein für die ausgeschriebenen Plätze ist. Wer in dieser Lage eine Anreise anbietet, die andere nicht anbieten, verändert nicht die Bewerberzahl der Region, sondern seinen Anteil daran.
Und die private Ersatzlösung wird schneller teurer als alles andere. Praktischer Fahrschulunterricht für den Pkw kostete in Nordrhein-Westfalen im Mai 2026 38,2 % mehr als fünf Jahre zuvor, bei einer allgemeinen Teuerung von 21,2 % im selben Zeitraum (IT.NRW, Juni 2026). Mit 16 lässt sich der Pkw-Führerschein ohnehin noch nicht erwerben. Für einen Teil jedes Jahrgangs ist die Anreise im ersten Lehrjahr deshalb keine Kostenfrage, sondern eine Altersfrage, und daran ändert auch ein günstigeres Ticket nichts.
Österreich behandelt dieselbe Frage als Familienleistung. Die Lehrlingsfreifahrt trägt die Fahrt zwischen Wohnort und Ausbildungsstätte über die gesamte Lehrzeit; die Lehrlinge zahlen einen Selbstbehalt von 19,60 € je Lehrjahr, ab dem 1. September 2026 von 29,60 €. Deutschland verlangt für dieselbe Strecke 63 € im Monat und überlässt den Rabatt den Ländern und den Tarifparteien. Der ehrliche Einwand gegen diesen Vergleich: Auch die österreichische Freifahrt bleibt ein Ticket. Sie bringt niemanden an eine Haltestelle, die kein Bus anfährt.
Die Bewerbungssaison für das Ausbildungsjahr 2027/28 beginnt in vielen Betrieben im Frühjahr 2027, und was dann in der Ausschreibung über die Anreise steht, muss zu diesem Zeitpunkt bereits existieren. Auf ein bundesweites Azubi-Deutschlandticket lässt sich dabei nicht planen: Es ist gefordert, aber nicht terminiert, und an einem Standort ohne Takt löst es den Fall ohnehin nicht. Die Vorarbeit dafür ist ein Termin im vierten Quartal 2026: die Wohnorte des laufenden Jahrgangs und der Bewerber, die abgesagt haben, über die Routen legen, die der Standort für die Schichten ohnehin fährt, und zählen, wie viele zusätzliche Sitze und wie viele Minuten Umweg daraus würden. Danach steht in der Diskussion ein Sitzpreis statt eines Flottenpreises, und die Frage lässt sich entscheiden.
Wenn Sie diese Karte für einen Standort zeichnen wollen: betriebliche Mitarbeiterbeförderung und Smart Shuttles von Ryde führen Wohnorte, Schichtzeiten und bestehende Routen in einer Planung zusammen.
Quellen
- Bertelsmann Stiftung: Ausbildungsperspektiven 2026. Eine repräsentative Befragung von jungen Menschen – Schwerpunkt Auszubildende, Gütersloh, Juli 2026. https://www.bertelsmann-stiftung.de/fileadmin/files/BSt/Publikationen/GrauePublikationen/Ausbildungsperspektiven2026.pdf (abgerufen am 30.08.2026)
- DIHK: Ausbildung 2026. Ergebnisse einer DIHK-Online-Unternehmensbefragung, Berlin, 21.07.2026. https://www.dihk.de/resource/blob/184324/b02a38def867b74612c8519bdaeaf818/fachkraefte-dihk-ausbildungsumfrage-2026-data.pdf (abgerufen am 30.08.2026)
- Fitzenberger, Bernd / Leber, Ute / Schwengler, Barbara: IAB-Betriebspanel: Rekordhoch beim Anteil der unbesetzten Ausbildungsstellen, IAB-Kurzbericht 16/2024, Nürnberg. https://doku.iab.de/kurzber/2024/kb2024-16.pdf (abgerufen am 30.08.2026)
- BMBFSFJ / BIBB: Berufsbildungsbericht 2026. https://www.bmbfsfj.bund.de/resource/blob/285652/2573d5930fe86f13098a9f4063d2fdb6/bbb2026-data.pdf (abgerufen am 30.08.2026)
- BIBB: Kosten und Nutzen der betrieblichen Ausbildung (Kosten-Nutzen-Erhebung 2022/23). https://www.bibb.de/de/11060.php (abgerufen am 30.08.2026)
- BIBB: Ausbildungsmarkt 2025 – rund 476.000 neue Ausbildungsverträge, Pressemitteilung zum Datenreport 2026, 06.05.2026. https://www.bibb.de/de/pressemitteilung_221716.php (abgerufen am 30.08.2026)
- Bundesministerium der Justiz: Jugendarbeitsschutzgesetz § 9 (Berufsschule). https://www.gesetze-im-internet.de/jarbschg/__9.html (abgerufen am 30.08.2026)
- Bundesministerium der Justiz: Jugendarbeitsschutzgesetz § 14 (Nachtruhe). https://www.gesetze-im-internet.de/jarbschg/__14.html (abgerufen am 30.08.2026)
- Bundesministerium der Justiz: Berufsbildungsgesetz § 20 (Probezeit). https://www.gesetze-im-internet.de/bbig_2005/__20.html (abgerufen am 30.08.2026)
- Verkehrsministerkonferenz: Beschluss TOP 5.2 – Preisindex Deutschlandticket, Lindau, 25./26. März 2026. https://www.verkehrsministerkonferenz.de/VMK/DE/termine/sitzungen/26-03-25-26-vmk/26-03-26-25-beschluss-5.2.pdf?__blob=publicationFile&v=4 (abgerufen am 30.08.2026)
- Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen: Land schafft Voraussetzungen für D-Ticket Azubi, Pressemitteilung vom 26.11.2025. https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/uber_uns/presse/presseinformationen/land-schafft-voraussetzungen-fur-d-ticket-azubi-246838.html (abgerufen am 30.08.2026)
- VRR: Elektrohandwerk NRW führt tarifvertraglich DeutschlandTicket für Auszubildende ein, 20.01.2026. https://www.vrr.de/aktuelles/newsroom/elektrohandwerk-nrw-fuehrt-tarifvertraglich-deutschlandticket-fuer-auszubildende-ein/ (abgerufen am 30.08.2026)
- VRR: Deutschlandsemesterticket. https://www.vrr.de/tickets-tarife/deutschlandticket/semesterticket/ (abgerufen am 30.08.2026)
- NVV: Tarifbestimmungen für das Deutschland-Ticket – Deutschlandsemesterticket. https://www.nvv.de/fileadmin/nvv/data/3._Tickets/5._Tarifinfos/Anlagen_Tarifbestimmungen/NVV_Deutschlandticket_Semesterticket.pdf (abgerufen am 30.08.2026)
- BBSR / mobilikon: Praxisbeispiel AzubiShuttle im Landkreis Rhön-Grabfeld. https://www.mobilikon.de/praxisbeispiel/azubishuttle-im-landkreis-rhoen-grabfeld (abgerufen am 30.08.2026)
- Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung: Steckbrief AzubiShuttle (LandMobil). https://land-zukunft.de/projekte/steckbrief/azubishuttle/ (abgerufen am 30.08.2026)
- Landkreis Rhön-Grabfeld: ÖPNV im Landkreis Rhön-Grabfeld – AzubiShuttle. https://www.rhoen-grabfeld.de/themen/mobilitaet/oepnv (abgerufen am 30.08.2026)
- Landesbetrieb IT.NRW: Preise für Praxis-Fahrschulunterricht in den letzten 5 Jahren um fast 40 Prozent gestiegen, 12.06.2026. https://www.it.nrw/nrw-preise-für-praxis-fahrschulunterricht-in-den-letzten-5-jahren-um-fast-gestiegen (abgerufen am 30.08.2026)
- Tiedemann, Jurek / Herzer, Philip: Ausbildung im ländlichen Raum: Unbesetzte Lehrstellen verstärken Fachkräfteengpässe, KOFA Kompakt 11/2025, IW Köln. https://www.iwkoeln.de/fileadmin/user_upload/Studien/KOFA_kompakt_und_Studien/2025/KOFA-Kompakt__11-2025-Ausbildung-Ländlicher-Raum.pdf (abgerufen am 30.08.2026)
- Bundeskanzleramt Österreich: Lehrlingsfreifahrt. https://www.bundeskanzleramt.gv.at/agenda/familie/weitere-leistungen-fuer-familien/freifahrt-fahrtenbeihilfen/lehrlingsfreifahrt.html (abgerufen am 30.08.2026)
- Deutsche Handwerks Zeitung: Handwerksverband fordert bundesweites Azubi-Ticket, 08.01.2024. https://www.deutsche-handwerks-zeitung.de/handwerksverband-fordert-bundesweites-azubi-ticket-326703/ (abgerufen am 30.08.2026)
